Brandschutzdecken
Brandschutzdecken im baulichen Brandschutz Brandschutzdecken sind ein unverzichtbarer Bestandteil des baulichen...
WeiterDie Bauservice Pfeil GmbH bietet in Berlin und Brandenburg umfassende Dienstleistungen im Bereich Brandschutz an. Mit jahrelanger Erfahrung und tiefgreifendem baulichem Sachverstand sind wir Ihr kompetenter Partner für den sicheren und regelkonformen Einbau von Brandschutzwänden und Brandschutz-Trockenbauwänden. Diese speziellen Wände spielen eine entscheidende Rolle bei der Eindämmung von Bränden und dem Schutz von Menschenleben und Sachwerten.
Brandschutzwände, auch als Brandwände bekannt, trennen verschiedene Abschnitte eines Gebäudes, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Eine wesentliche Eigenschaft dieser Wände ist ihre Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten (F90). Zudem müssen sie mechanischen Belastungen, wie dem Einsturz angrenzender Bauteile, standhalten können. Brandschutzwände bestehen aus nicht brennbaren Materialien der Baustoffklassen A1 oder A2, was ihre Robustheit auch unter extremen Bedingungen sicherstellt.
Typischerweise sind Brandschutzwände 24 cm dick und ragen mindestens 30 cm über das Dach hinaus, um einen Feuerübertritt über das Dach zu verhindern. Grundsätzlich sollten diese Wände keine Öffnungen haben. Sind jedoch Türen, Fenster oder andere Durchführungen erforderlich, müssen diese ebenfalls eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten aufweisen.
Die Bauordnungen der Länder regeln genau, wann und wo Brandschutzwände erforderlich sind:
Brandschutzwände müssen in allen Geschossen übereinander angeordnet sein und dürfen nicht durch brennbare Baustoffe oder Hohlräume unterbrochen werden.
Nach § 30 der Musterbauordnung (MBO) unterscheidet man zwischen äußeren und inneren Brandschutzwänden:
Brandschutzwände müssen nicht nur feuerbeständig, sondern auch mechanisch belastbar sein. Das bedeutet, dass sie nach einer 90-minütigen Brandbeanspruchung mehrere Stöße durch einen 200 kg schweren Bleischrotsack aushalten müssen, ohne beschädigt zu werden. Diese Anforderungen stellen sicher, dass die Wände auch bei Einstürzen von Decken oder anderen Bauteilen ihre Funktion erfüllen.
Zur Vermeidung von Brandüberschlag müssen Brandschutzwände bis zur Bedachung durchgehend sein und dürfen nicht durch brennbare Baustoffe unterbrochen werden. Alternativ können geschossweise versetzte Wände eingesetzt werden, sofern sie den gleichen feuerbeständigen Anforderungen entsprechen.
Brandschutzwände erfüllen zwei wesentliche Schutzziele:
Die Notwendigkeit von Brandschutzwänden ergibt sich aus den Baugesetzen und -normen. Allgemein gelten folgende Bestimmungen:
Die Bauservice Pfeil GmbH unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung von Brandschutzwänden und Brandschutz-Trockenbauwänden, die den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Mit unserer Expertise und professionellen Ausführung sorgen wir dafür, dass Ihre Bauprojekte sicher und vorschriftsgemäß realisiert werden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und zuverlässige Umsetzung Ihrer Brandschutzanforderungen.
Brandschutzwände sind spezielle Wände, die dazu dienen, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen verschiedenen Abschnitten eines Gebäudes zu verhindern. Sie bestehen aus nicht brennbaren Materialien und haben eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (F90).
Eine Brandwand ist eine spezielle Art von Brandschutzwand, die besonders robust sein muss, um das Übergreifen von Feuer auf angrenzende Gebäude oder Brandabschnitte zu verhindern. Eine F90-Wand hingegen bezeichnet allgemein jede Wand mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten, ohne dass sie zwingend die zusätzlichen mechanischen Belastungen einer Brandwand erfüllen muss.
Brandschutzwände sind notwendig, wenn:
Eine Brandschutzwand muss aus nicht brennbaren Materialien der Baustoffklasse A1 oder A2 bestehen und eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (F90) aufweisen. Sie muss mechanischen Belastungen standhalten können und darf nicht durch brennbare Baustoffe oder Hohlräume unterbrochen sein. Zudem müssen Brandschutzwände in allen Geschossen übereinander angeordnet sein und bis zur Bedachung durchgehen.
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