Brandschutzwände im Überblick: Fachgerechter Schutz vor Brandausbreitung

Die Bauservice Pfeil GmbH bietet in Berlin und Brandenburg umfassende Dienstleistungen im Bereich Brandschutz an. Mit jahrelanger Erfahrung und tiefgreifendem baulichem Sachverstand sind wir Ihr kompetenter Partner für den sicheren und regelkonformen Einbau von Brandschutzwänden und Brandschutz-Trockenbauwänden. Diese speziellen Wände spielen eine entscheidende Rolle bei der Eindämmung von Bränden und dem Schutz von Menschenleben und Sachwerten.

  • 24 Jahre Erfahrung
  • Zertifizierter Fachbetrieb
  • Bundesweite Ausführung
  • Einfache und schnelle Kontaktaufnahme
  • Wir haben in 24 Jahren bereits:

  • Ca. 15.000
    Installationsschächte befüllt

  • Ca. 14.000m³
    Einblas-Wärmedämmung verarbeitet

  • Ca. 8.000
    Brandabschottungen eingebaut

Inhalt

Was sind Brandschutzwände?

Brandschutzwände, auch als Brandwände bekannt, trennen verschiedene Abschnitte eines Gebäudes, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Eine wesentliche Eigenschaft dieser Wände ist ihre Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten (F90). Zudem müssen sie mechanischen Belastungen, wie dem Einsturz angrenzender Bauteile, standhalten können. Brandschutzwände bestehen aus nicht brennbaren Materialien der Baustoffklassen A1 oder A2, was ihre Robustheit auch unter extremen Bedingungen sicherstellt.

Konstruktive Merkmale und Anforderungen an Brandwände

Typischerweise sind Brandschutzwände 24 cm dick und ragen mindestens 30 cm über das Dach hinaus, um einen Feuerübertritt über das Dach zu verhindern. Grundsätzlich sollten diese Wände keine Öffnungen haben. Sind jedoch Türen, Fenster oder andere Durchführungen erforderlich, müssen diese ebenfalls eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten aufweisen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Brandschutzwände F90

Die Bauordnungen der Länder regeln genau, wann und wo Brandschutzwände erforderlich sind:

  • Bei einem Abstand von weniger als 2,5 Metern zur Grundstücksgrenze.
  • In Reihenhäusern und Doppelhäusern.
  • Bei großen Gebäuden, um eine vollständige Zerstörung durch Feuer zu verhindern.

Brandschutzwände müssen in allen Geschossen übereinander angeordnet sein und dürfen nicht durch brennbare Baustoffe oder Hohlräume unterbrochen werden.

Innere und äußere Brandschutzwände

Nach § 30 der Musterbauordnung (MBO) unterscheidet man zwischen äußeren und inneren Brandschutzwänden:

  • Äußere Brandschutzwände: Diese Wände trennen benachbarte Gebäude und müssen feuerbeständig sein. Sie sind erforderlich, wenn der Abstand zur Grundstücksgrenze weniger als 2,5 Meter beträgt oder das benachbarte Gebäude weiter als 5 Meter entfernt ist.
  • Innere Brandschutzwände: Diese Wände unterteilen große Gebäude in Brandabschnitte und müssen in Abständen von maximal 40 Metern errichtet werden. In landwirtschaftlich genutzten Gebäuden sollten die Brandabschnitte nicht mehr als 10.000 m³ Brutto-Rauminhalt umfassen. Innere Brandschutzwände müssen zudem durch Schilder gemäß DIN 4066 gekennzeichnet sein, um den Einsatzkräften der Feuerwehr die Orientierung zu erleichtern.

Technische Anforderungen und Ausführung von Brandwänden im Trockenbau

Brandschutzwände müssen nicht nur feuerbeständig, sondern auch mechanisch belastbar sein. Das bedeutet, dass sie nach einer 90-minütigen Brandbeanspruchung mehrere Stöße durch einen 200 kg schweren Bleischrotsack aushalten müssen, ohne beschädigt zu werden. Diese Anforderungen stellen sicher, dass die Wände auch bei Einstürzen von Decken oder anderen Bauteilen ihre Funktion erfüllen.

Zur Vermeidung von Brandüberschlag müssen Brandschutzwände bis zur Bedachung durchgehend sein und dürfen nicht durch brennbare Baustoffe unterbrochen werden. Alternativ können geschossweise versetzte Wände eingesetzt werden, sofern sie den gleichen feuerbeständigen Anforderungen entsprechen.

Sicherheitsziele und Schutzfunktionen von Rigips Brandschutzwänden

Brandschutzwände erfüllen zwei wesentliche Schutzziele:

  1. Schutz der Gebäude: Besonders in dicht bebauten Gebieten verhindern sie die Ausbreitung von Feuer und Hitze auf benachbarte Gebäude und schützen so ganze Stadtviertel vor Großbränden.
  2. Schutz der Gebäudenutzer: Innerhalb eines Gebäudes sorgen Brandschutzwände dafür, dass Feuer auf bestimmte Abschnitte begrenzt bleibt. Dies ermöglicht es den Nutzern, sicher zu flüchten oder in einem geschützten Bereich auf Rettung zu warten.

Erfordernis und Planung von Brandschutzwänden

Die Notwendigkeit von Brandschutzwänden ergibt sich aus den Baugesetzen und -normen. Allgemein gelten folgende Bestimmungen:

  • Außenliegende Brandschutzwände sind erforderlich, wenn Gebäude in geringem Abstand zur Nachbargrenze gebaut werden, um Brandüberschläge zu verhindern.
  • Innenliegende Brandschutzwände sind notwendig, um große Gebäude in kontrollierbare Brandabschnitte zu unterteilen.

Ihr Partner für Brandschutzwände und Trockenbau in Berlin und Brandenburg

Die Bauservice Pfeil GmbH unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung von Brandschutzwänden und Brandschutz-Trockenbauwänden, die den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Mit unserer Expertise und professionellen Ausführung sorgen wir dafür, dass Ihre Bauprojekte sicher und vorschriftsgemäß realisiert werden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und zuverlässige Umsetzung Ihrer Brandschutzanforderungen.

Häufig gestellte Fragen zu Brandschutzwänden

Welche Wände sind Brandschutzwände?

Brandschutzwände sind spezielle Wände, die dazu dienen, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen verschiedenen Abschnitten eines Gebäudes zu verhindern. Sie bestehen aus nicht brennbaren Materialien und haben eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (F90).

Was ist der Unterschied zwischen Brandwand und F90-Wand?

Eine Brandwand ist eine spezielle Art von Brandschutzwand, die besonders robust sein muss, um das Übergreifen von Feuer auf angrenzende Gebäude oder Brandabschnitte zu verhindern. Eine F90-Wand hingegen bezeichnet allgemein jede Wand mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten, ohne dass sie zwingend die zusätzlichen mechanischen Belastungen einer Brandwand erfüllen muss.

Wann brauche ich eine Brandschutzwand?

Brandschutzwände sind notwendig, wenn:

  • Der Abstand des Gebäudes zur Grundstücksgrenze weniger als 2,5 Meter beträgt.
  • Gebäude in Reihenhausbauweise oder als Doppelhäuser errichtet werden.
  • Ein großes Gebäude in Brandabschnitte unterteilt werden muss, um eine vollständige Zerstörung durch Feuer zu verhindern.
Wie muss eine Brandschutzwand beschaffen sein?

Eine Brandschutzwand muss aus nicht brennbaren Materialien der Baustoffklasse A1 oder A2 bestehen und eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (F90) aufweisen. Sie muss mechanischen Belastungen standhalten können und darf nicht durch brennbare Baustoffe oder Hohlräume unterbrochen sein. Zudem müssen Brandschutzwände in allen Geschossen übereinander angeordnet sein und bis zur Bedachung durchgehen.

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